Hierbei handelt es sich um die ERLAUBNIS Hamster zu halten und zu züchten. Bzw Hamster vorübergehend in Pension zu nehmen.
Wer es noch genauer wissen möchte sollte nach §11 Tierschutzgesetz googeln. Diese Erlaubnis wird erst erteilt, wenn man den SACHKUNDENACHWEIS erbracht hat.
Es bekommt also Niemand diese Erlaubnis, wenn man von der jeweiligen Tierart keine Ahnung hat.